Prüfungspflicht

Vorbeugen vor Maschinenschäden

Regelmäßige Prüfungen sind nach DGUV vorgeschrieben. Sie sollten daher kontinuierlich Ihre elektrischen Maschinen, Elektromotoren und Antriebe von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb überprüfen lassen.

Richtwerte

In der Regel sollen geprüft werden:

Alle vier Jahre: elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel.*
Jährlich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“.*
Alle sechs Monate: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen, bewegliche Leistungen mit Stecker und Festanschluss.**
Monatlich: Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen.**
Arbeitstäglich: Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschutzschalter in nicht stationären Anlagen.***

*Durchführung vom Elektrofachbetrieb.

**Durchführung vom Elektrofachbetrieb oder einer zur Messung befähigten Person, die geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet.

***Durchführung vom Benutzer selbst, durch Betätigung der Prüfeinrichtung.

A wie Analyse bis Z wie Zusatzberatung

E-CHECK EMA Umfang:
  • Isolationswiderstandsmessung
  • Wicklungswiderstandsmessung
  • ggf. Schleifeimpedanzmessung
  • Überprüfung der Anschlussfestigkeit der Zuleitung
  • Einstellung der Schutzorgane
  • Zustandssichtprüfung: Korrosion / Fremdkörper
Zusätzliche Leistungen könnten sein:
  • Thermografie
  • Lagerzustandsmessung / Schwingungsanalyse
  • Kontrolle des Ausrichtzustandes
  • Energieeffizienzanalyse mit Langzeitmessung
  • bis hin zur Energieoptimierung von Antriebssträngen.

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