13.01.2025

GEIG und E-Mobilität: Neues für Immobilienbesitzer ab 2025

E-Handwerke bieten Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung der neuen Ladeinfrastruktur-Pflichten für Nichtwohngebäude

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bringt ab dem 1. Januar 2025 wichtige Änderungen für die E-Mobilität. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Besonders große Bürogebäude, Lagerhallen und Einkaufszentren sind von den neuen Anforderungen betroffen, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Gebäude selbst nutzen, von der Regelung ausgenommen sind.

  • Als Sofortmaßnahme müssen große Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen wenigstens eine Ladesäule bieten.
  • Bei Neubauten von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt errichtet und für jeden dritten Stellplatz Ladeinfrastruktur vorbereitet werden.
  • Wer umfangreich renoviert, ist ab zehn Stellplätzen dazu verpflichtet, mindestens einen Ladepunkt und die vorbereitende Infrastruktur für jeden fünften Stellplatz vorzusehen.

Ziel ist es, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland nachhaltig auszubauen und den Zugang zu Lademöglichkeiten zu erleichtern. Die Installation von Ladepunkten bietet die Chance zur Wertsteigerung der Immobilien und kann positiv von Mitarbeitenden und externen Besuchern wahrgenommen werden. Zudem kann die Bereitstellung von Lademöglichkeiten eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen, indem überschüssiger Strom verkauft wird.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen ist ratsam, um etwaige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die eigenen Lademöglichkeiten optimal zu gestalten. Die auf E-Mobilität spezialisierten Elektro-Innungsfachbetriebe stehen gerne zur Verfügung.

 

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