28.07.2021

Jetzt in mehr Sicherheit investieren und dabei sparen

Ab 1. Juli 2021 werden Einbruchsschutz-Maßnahmen mit der BEG gefördert

Investitionen in mehr Sicherheit zahlen sich aus

Bild: Shutterstock – Fh Photo / ArGe Medien im ZVEH

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu Jahresbeginn die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Sie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz. Ab dem 1. Juli 2021 gibt es eine Neuerung im Angebot der Bundesförderung für effiziente Gebäude: In Teilprogrammen werden dann auch einbruchhemmende Investitionen bei Fenster und Fenstertüren gefördert. Somit lohnt sich die Investition in mehr Sicherheit noch mehr! Um die Förderung beanspruchen zu können, ist es wichtig, sich vor der Umsetzung der Maßnahmen umfassend beraten zu lassen. Da bei der BEG die Energieeffizienz im Vordergrund steht, sollte ein Energieeffizienz-Fachberater zu Rate gezogen werden, im besten Fall in Kombination mit einer kostenlosen Beratung zum Thema Einbruchschutz der Polizei. Für die Installation der einbruchhemmenden Maßnahmen muss unbedingt ein qualifizierter Fachbetrieb beauftragt werden, der die Einhaltung der energetischen Vorgaben prüft und zudem die Maßnahmen im Rahmen der BEG schriftlich bestätigen kann. Spezialisten für ein deutliches Plus an Sicherheit sind die Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke. Interessierte finden einen Betrieb in ihrer Nähe unter www.elektrobetrieb-finden.de.

Die (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Interessierte unter www.k-einbruch.de.

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