Ab dem 1. Januar 2021 fallen 20 Jahre nach Inbetriebnahme die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Einspeisevergütung. Laut Bundesverband Solarwirtschaft wird das gut 10.000 PV-Anlagen betreffen. Grund genug, für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wie sie ihre Anlagen auch nach Förderende wirtschaftlich weiter betreiben können. Das E-Handwerk rät Eigentümern dazu, auf den Eigenverbrauch des Solarstroms umzustellen. Dafür ist in der Regel mit geringem Aufwand in Umbau am Zählerschrank nötig, den die Fachbetriebe des Elektrohandwerks gerne übernehmen. Auch Heim-Batteriespeicher werden aktuell stark weiterentwickelt und sind sehr bald eine profitable Option, um den eigenen Solarstrom völlig unabhängig vom Stromnetz zu nutzen.
Was selbst mit Batteriespeicher nicht selbst verbraucht werden kann, können Anlageeigentümer in das Stromnetz gegen eine Einspeisevergütung einspeisen oder an einen Direkteigentümer verkaufen. Inzwischen strömen diverse Start-Ups auf den Markt, aber auch etablierte Energieversorger zielen darauf ab, den erzeugten Strom vom Verbraucher zu vermitteln.
Zu den Möglichkeiten, auch nach den wegfallenden Einspeisevergütungen eine ältere PV-Anlage wirtschaftlich zu betreiben, beraten qualifizierte E-CHECK-PV-Fachbetriebe. Einen E-CHECK-PV-Fachbetrieb in ihrer Nähe finden Interessierte im Internet unter www.elektrobetrieb-finden.de.