Nicht nur für private Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer lohnt sich eine Investition in PV-Anlagen, sondern auch für Firmen und Gewerbetreibende. Den produzierten Strom kann der Unternehmer selbst verbrauchen, speichern oder in das öffentliche Netz einspeisen. Zudem sind PV-Anlagen steuerlich abschreibbar. Dabei bieten sich nicht nur die oft sehr großen Dachflächen von Unternehmen für die Gewinnung von Solarenergie an, sondern beispielsweise auch die Dächer von Firmengaragen. Besonders lohnend kann es dann sein, auf dem Firmenparkplatz Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichten zu lassen. So kann der gewonnene Strom zum Aufladen von elektrischen Fahrzeugen genutzt werden. Wer die Gewinnung von grünem Strom über Dachflächen hinaus noch ausweiten möchte, kann auf Freiflächenanlagen ausweichen. Im Freien werden Solarmodule entweder in langen Reihen hintereinander mit Hilfe einer geeigneten Unterkonstruktion platziert oder auf Solartrackern befestigt. Mit der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG wurden nun auch die Rufe von Projektierern erhört, die sich mit neuen Technologien beschäftigen. Denn es wurde in das Gesetz ein Passus eingefügt, der eigene Ausschreibungen für solche besonderen Solaranlagen möglich macht. Pro Jahr werden gesonderte Marktprämien beispielsweise für schwimmende Solaranlagen, Agriphotovoltaikgeneratoren und Parkplatzüberdachungen ausgeschrieben.
Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ist es wichtig, die Anlage regelmäßig von einer Fachkraft überprüfen zu lassen, damit eine sichere und effiziente Funktionsweise sichergestellt ist. Beim professionellen E-CHECK PV wird die gesamte Anlage hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustands und ihrer Leistungsfähigkeit überprüft. Einen qualifizierten Elektrofachbetrieb in ihrer Nähe finden Interessierte unter www.elektrobetrieb-finden.de.