21.02.2024

Umstieg auf klimafreundliches Heizen

Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes und Förderungen

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Nun muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt, für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt: Spätestens bis 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet sein. Beste Voraussetzungen also, den Umstieg auf klimafreundliches Heizen anzugehen. Insbesondere Wärmepumpen sind eine nachhaltige Alternative zur konventionellen Heizung und können dabei helfen, den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren und langfristig Heizkosten zu sparen.

Dank der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren Hausbesitzer und Bauherren vom GEG. Die neue BEG unterstützt bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Art der Wärmepumpe und der Effizienzklasse ab. Beim Heizungstausch sind bis zu 70 Prozent Förderung durch Kombination verschiedener Boni möglich und für weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung bis zu 20 Prozent. Die genauen Förderbedingungen und Antragsmodalitäten können Interessierte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einsehen. Eine Antragsstellung ist laut aktuellen Angaben voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 über das Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich.

Wer sich unsicher ist oder weitere Informationen benötigt, wendet sich am besten an einen Elektrofachbetrieb der Innung, der zu dem Thema beraten kann. Zu finden unter www.elektrobetrieb-finden.de

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