18.05.2022

Von A wie Alarmanlage bis Z wie Zugangskontrolle

Zahlreiche Schutzmöglichkeiten in Neubauten oder Bestandsgebäuden

shutterstock / ArGe Medien im ZVEH

Bild: Shutterstock – Fh Photo / ArGe Medien im ZVEH

Noch immer sind Diebstähle und Einbrüche keine Seltenheit in Deutschland. Oft trifft es private Wohnhäuser, aber auch Büros, Industriegebäude und Produktionsstätten stehen im Fokus von Eindringlingen. Glücklicherweise existiert eine Vielzahl an Schutzmaßnahmen, die sich auch noch nachträglich einbauen lassen. Diese sind insbesondere vor dem Hintergrund zu empfehlen, dass noch immer etwa 90 Prozent der genannten Einbruchsziele nicht ausreichend geschützt sind.

Ein wirksames Mittel zur Abschreckung ist Licht. Bewegungs- und Präsenzmelder dienen zum einen der erhöhten Sicherheit der Mitarbeitenden, weil sie, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, den Weg ausleuchten und so Stürze verhindern helfen. Licht schreckt zum anderen aber auch Einbrecher ab.

Helles Licht, auch in verwinkelten Bereichen eines Firmenareals, nimmt Einbrechern die Möglichkeit, sich zu verstecken und schlägt Diebe schnell in die Flucht. Unterstützend kommen Überwachungskameras zum Einsatz, die dazu beitragen, dass Störenfriede später oder sogar während der Tat identifiziert werden können. Viele weitere Technologien, etwa eine Alarm- oder Einbruchmeldeanlage mit Sirenen, eine Zugangskontrolle via Fingerabdruck oder Zahlencode sowie Türkontakte lassen sich in ein umfassendes Schutzkonzept einbinden. Diese funktionieren ebenfalls elektronisch. Somit ist Einbruchschutz ein essenzieller Bestandteil der Arbeit der E-Handwerke.

Der passende Fachbetrieb der E-Handwerke zur Konzeptionierung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist über die Online-Suche unter www.elektrobetrieb-finden.de zu finden.

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