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25.01.2023

Gute Nachrichten zu Jahresbeginn

Steuerbefreiung beim Besitz einer PV-Anlage

Bild: Shutterstock – Palatinate Stock / ArGe Medien im ZVEH

Besitzer eine PV-Anlage haben direkt zu Jahresbeginn einen Grund zu feiern. Denn das Jahressteuergesetz 2022 bringt Neuerungen mit sich, die denen zu gute kommen, die schon länger im Besitz einer Photovoltaikanlage sind.

Anlagen bis 30 kWp sind rückwirkend zum 01.01.2022 von der Einkommenssteuer befreit. Dabei spielen die tatsächliche Verwendung der Energie und Laufzeit der Anlage keine Rolle. Dadurch, dass PV-Anlagen Besitzer die Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben müssen, entfällt die Ertragssteuer-Seite gänzlich. Beim Betrieb von mehreren PV-Anlagen addiert sich die Leistung. Bis zu maximal 100 kWp sind insgesamt steuerfrei möglich.

Nicht nur für die Steuerbefreiung zahlt sich der Betrieb einer PV-Anlage aus, denn selbst erzeugter Solarstrom ist günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz. So ist durch die Eigenstromerzeugung und -nutzung bis zu 50 Prozent weniger Stromverbrauch möglich. Die Elektrofachbetriebe der Innung übernehmen Beratung, Installation sowie den E-CHECK PV. Dieser hilft nicht nur Schäden aufzudecken, sondern auch diese präventiv vorzubeugen und dadurch Ausfallzeiten zu verhindern. Das spart Kosten, Zeit und Ärger.

Der passende Fachbetrieb der E-Handwerke ist über die Online-Suche unter www.elektrobetrieb-finden.de zu finden.

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