Jetzt qualifizierten Innungsfachbetrieb suchen

Diese Suchfunktion (Adresse) benötigt Ihre Zustimmung für folgenden Dienst:

Datenschutzeinstellungen öffnen
Suchen Sie nach einer "Adresse" oder/und nach einem "Betriebsnamen", um einen qualifizierten Fachbetrieb zu finden.
Filter öffnen
Umkreis 15 km
min. 5 kmmax. 250 km
Premium Fachbetriebe:
Qualifizierte Innungsfachbetriebe, die ein hohes technisches Know-how und besondere Kundenfreundlichkeit nachweisen. Mehr erfahren
Qualifizierte Innungsfachbetriebe mit der Berechtigung, den E-CHECK durchzuführen. Mehr erfahren
Qualifizierte Innungsfachbetriebe mit der Berechtigung, den E-CHECK PV an Photovoltaikanlagen und Wechselrichtern durchzuführen. Mehr erfahren
Qualifizierte Innungsfachbetriebe mit der Berechtigung, den E-CHECK IT durchzuführen. Mehr erfahren
Qualifizierte Innungsfachbetriebe mit der Berechtigung, den E-CHECK EMA für elektrische Maschinen und Antriebe durchzuführen. Mehr erfahren
Qualifizierte Innungsfachbetriebe rund um das Thema Elektromobilität. Mehr erfahren
Qualifizierte Innungsfachbetriebe mit der Berechtigung, eine Energie-Optimierung durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Mehr erfahren

Smart Home/Building Betrieb

Qualifizierte Innungsfachbetriebe rund um die Themen Smart Home / Smart Building und Gebäudesystemtechnik / Gebäudeautomation. Mehr erfahren
09.10.2023

Was besagt das neue „Heizungsgesetz“?

Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes ab 2024

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ist im Bundestag verabschiedet und tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ab dann muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt, für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel somit spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet sein. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist, gibt es mehrjährige Übergangslösungen und -fristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden. Den Umstieg fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten.

Wer sich unsicher ist oder weitere Informationen benötigt, wendet sich am besten an einen Elektrofachbetrieb der Innung, der zu dem Thema beraten kann. Zu finden unter www.elektrobetrieb-finden.de

Unsere Themen

Abonnieren Sie hier unseren Newsletter mit aktuellen Informationen des Elektrohandwerks.