Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ist im Bundestag verabschiedet und tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ab dann muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt, für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel somit spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet sein. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist, gibt es mehrjährige Übergangslösungen und -fristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden. Den Umstieg fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten.
Wer sich unsicher ist oder weitere Informationen benötigt, wendet sich am besten an einen Elektrofachbetrieb der Innung, der zu dem Thema beraten kann. Zu finden unter www.elektrobetrieb-finden.de