Der ordnungsgemäße Zustand der Ladeinfrastruktur, dokumentiert durch das Prüfprotokoll des E-Mobilität Fachbetriebs sowie die dazugehörige Prüfplakette, kann im Schadensfall vor eventuellen Ersatzansprüchen der Versicherung schützen. Die Unkenntnis der technischen Vorschriften oder über den Zustand der Elektroanlage schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen.