Beleuchtung

UMSCHALTEN BEI DER BELEUCHTUNG.

Wieviel spart moderne Lichttechnik?

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen kalkuliert den Anteil der Beleuchtung am deutschen Stromverbrauch auf 13 Prozent. Der Anteil der professionellen Beleuchtung, also Licht in der Industrie, in Handel und Gewerbe, Behörden und Verkehr, liegt bei 85 Prozent. Die jährlichen Stromkosten für die Beleuchtung in Nichtwohngebäuden betragen etwa zwölf Milliarden Euro.

Effizient beleuchten, bis zu 80 Prozent sparen

Der Einsatz moderner Lichttechnik kann den Energiebedarf für Beleuchtung um bis zu 80 Prozent senken, im Innen- wie im Außenbereich. Und: Die energieeffiziente LED-Lichtquellen punkten auch mit hoher Lichtqualität. In Verbindung mit einer Lichtsteuerung wie Tageslicht- und Präsenzschaltung erreicht das Einsparpotenzial rund 80 Prozent.

Welche Lampen empfehlen sich für welche Räume?

Ob für Restaurant, für Büroräume oder Produktionshallen, es gibt für jeden Bedarf die optimale Beleuchtung. Für Arbeitsräume eigenen sich eher effiziente LED-Röhren. Eventuell macht es auch Sinn, neue LED-Leuchten einzubauen. Grundsätzlich ist es ausgesprochen empfehlenswert, von Halogen auf LED umzustellen. Die Einsparpotenziale durch diese Maßnahme sind enorm.

Die gesamte Beleuchtung bedarfsgerechter steuern – geht das?

Zwei von vielen Punkten sind: das Tageslicht maximal nutzen und unnötige Beleuchtung vermeiden. Letztlich ist ein intelligentes Konzept gefordert, in dem jeder Raum und alle Nutzungsszenarien berücksichtigt sind. Je nach Anforderungen empfehlen sich dafür Präsenz- und Bewegungsmelder, aber auch Tageslicht-Sensoren und automatische Dimmer, damit die Beleuchtung in allen Räumen und zu jeder Tageszeit so geregelt werden kann, wie es die Gäste und der Betriebsablauf erfordern.

LED-Lampen gibt es in fast allen Lichtfarben – und mit bis zu 100.000 Stunden Lebensdauer.

Wer bekommt Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)?
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Wie funktioniert die BEG-Förderung?
  • Förderanträge sind vor Beginn des Sanierungsvorhabens zu stellen 
  • Laufzeit des Förderprogramms: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
  • Fördersatz beträgt 15 Prozent der Investitionssumme
  • Mindestens 2.000 Euro Investitionsvolumen 
  • Maximal 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Mio. Euro)
  • Bis zu 20.000 Euro je Zusage für Fachplanung und Baubegleitung (5 Euro Förderung je m² Nettogrundfläche)
  • Externer Energieeffizienz-Experte: Fördersatz 50 Prozent der Kosten
  • Antragstellung über einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten (EEE) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW.
  • Prognose von Antrag bis Genehmigung/Bezahlung) ergänzen