Seit dem 1. Januar 2017 ist in Deutschland das Smart-Meter-Gesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass bis zum Jahr 2032 flächendeckend digitale Stromzähler in deutschen Haushalten eingebaut werden müssen. Was bedeutet das für den Endverbraucher?
Im Zuge des Smart-Meter-Rollouts werden bestimmte Haushaltsgruppen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Diese Smart Meter sind digitale Stromzähler, die den Verbrauch von Strom in Echtzeit erfassen und eine detaillierte Analyse des Stromverbrauchs ermöglichen. Durch die regelmäßige Übermittlung von Verbrauchsdaten an den Energieversorger schaffen sie die Grundlage für eine genauere Abrechnung. Zudem helfen Smart Meter dabei, den Stromverbrauch zu optimieren und dadurch Energiekosten zu sparen: Verbraucher können von sogenannten Spitzenlastzeiten profitieren, in denen der Strompreis niedriger ist, um Kosten zu reduzieren.
Smart Meter oder auch intelligente Messeinrichtungen sind ab 2025 verpflichtend für Haushalte mit hohem Stromverbrauch (über 6.000 Kilowattstunden/Jahr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Vier-Personenhaushalt verbraucht 3.500-4.000 kWh pro Jahr), einer eigenen Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt) oder sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen oder Wallboxen). Damit verbunden sind auch die Neuerungen durch § 14 a Energiewirtschaftsgesetz: Seit 1. Januar müssen Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen, aus dem Netz steuerbar sein.
Alle anderen Haushalte erhalten moderne Messeinrichtungen, wenn nicht bereits vorhanden. Dabei handelt es sich um Stromzähler mit einer digitalen Anzeige, die keine Daten senden oder empfangen. Sie ersetzen nach und nach die analogen schwarzen Stromzähler mit Drehscheibe. Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler durch die Messstellenbetreiber. Sie kommen auf die Haushalte zu, so dass Verbraucher nicht selbst tätig werden müssen. Ab 2025 hat jeder Haushalt zusätzlich das Recht, den Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen.
Bei Fragen rund um den Smart-Meter-Rollout stehen die Fachbetriebe der E-Handwerke beratend zur Verfügung, zu finden unter: www.elektrobetrieb-finden.de