Nicht nur bei einem Neubau, sondern auch bei einer Sanierung sollten Bauherren sich mit der technischen Ausrüstung und dem Ausstattungsumfang der elektrischen Anlage gründlich auseinandersetzen. Nachträgliche Änderungen und die spätere Installation von Steckdosen und Schaltern sind nicht nur zeit-, sondern auch kostenaufwändig.
Wird die Elektroinstallation erneuert, sollte im Vorfeld im Gespräch mit dem qualifizierten Innungsfachbetrieb der zukünftige Ausstattungsumfang der elektrischen Anlage festgelegt werden. Eine gute Planungsgrundlage bieten die Ausstattungswerte nach RAL-RG 678. Diese ermöglichen, die Anforderungen an die Elektroinstallation für jeden Raum individuell zu gestalten und spätere Nutzungsänderungen der Räume und ein flexibles Wohnverhalten gleich miteinzuplanen. Auch die Vielzahl an elektrischen Geräten, die heute im Haushalt im Einsatz sind, muss berücksichtigt werden. So sollten Laptop, Soundanlage und PC jeweils über eine eigene Steckdose verfügen.
Für jeden Ausstattungswert ist die benötigte Anzahl an Steckdosen, Beleuchtungs- und Kommunikationsanschlüssen, Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreisen sowie Stromkreise für besondere Anforderungen angegeben. So müssen für den Ausstattungswert 1, der dem Mindeststandard entspricht, in einem Wohnzimmer bis zu 20 qm vier Steckdosen für allgemeine Anwendung zur Verfügung stehen. Beim Ausstattungswert 3 erhöht sich die Zahl auf zehn. Die präzisen Vorgaben bieten nicht nur Planungssicherheit für Bauherren, sondern erleichtern auch den zuständigen Elektrofachhandwerkern die Abstimmung mit dem Kunden.
"In der Planungsphase eines Neubaus oder einer Grundsanierung von Wohngebäuden bzw. Wohnungen empfiehlt sich die Auseinandersetzung mit der technischen Ausrüstung des Gebäudes. Dies gilt auch für den Ausstattungsumfang der elektrischen Anlage. Dabei wird oftmals nicht ausreichend berücksichtigt, welche Geräte bei der späteren Nutzung tatsächlich betrieben werden." ELEKTRO+
Download